EHG-Gutscheine

Die EHG Schloss Holte-Stukenbrock informiert:

Die EHG-Gutscheine können nach wie vor an allen bekannten Stellen (bei vielen EHG-Mitgliedsbetrieben und der Kreissparkasse Schloß Holte-Stukenbrock) erworben werden.

Die Gültigkeit beträgt nach Ausstellung 3 Jahre.

Die Gutscheine können bei fast allen EHG-Mitgliedern eingelöst werden, außer bei Banken.
Die EHG Betriebe finden Sie hier auf der Internetseite unter der Rubrik:
Wir - die EHG